Downloadbereich:
Hier gibt es wichtige Imkerformulare zum Download:
1. IV Lengerich
Festschrift zum 75jährigen Jubiläum
- Beitrittserklärung
- Datenschutzerklärung für Altmitglieder
- Jahresprogramm
- Einzugsermächtigung
- Genehmigung zur Anfertigung von Fotoaufnahmen bei Vereinsveranstaltungen
- Kassengesetz (Angaben zur Bonpflicht für Hobbyimkereien)
2. Tierseuchenkasse:
3. DIB
- Bestellung von Gewährverschlüssen mit Adresseindruck
- Bestellung von Gewährverschlüssen ohne Adresseindruck
- Rücken- und Zusatzetiketten
- Preisliste für Gewährverschlüsse
- Shop des DIB mit Werbe-und Infomaterialien
3.Globalversicherung
- Leistungsübersicht
- Schadenanzeige
- Schadengutachten
- Haftpflichtschadensanzeige
- Leistungsübersicht Rechtschutz
- Schadenanzeige Rechtschutz
- Zusatzversicherung Antrag ( Bienenhäuser usw. )
Imkerverein Lengerich
Kienebrinkstr. 26
49525 Lengerich
Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:
1. Vorsitzender: Andreas Noll
Kienebrinkstr. 26
49525 Lengerich
TelNr.:0162 / 7019658
news(at)a-noll.com
- Vorsitzender: Robert Laufer
Lintvenn 22
48346 Ostbevern
TelNr.:02532 /957104
Das Impressum gilt für: http://www.imkerverein-lengerich.de
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Wie werde ich Imker, mit welchem Zeitaufwand und welchen Kosten habe ich zu rechnen? Wo erlange ich die notwendige Fachkenntnis?
Da die Anforderungen an die Bienenhaltung durch immer neue Krankheiten, Schädlinge, Gesetze usw. beständig zunehmen, sollte man immer vorab einen Kurs besuchen. Ohne diesen ist die Wahrscheinlichkeit gering als Anfänger die Völker lebend aus dem ersten Winter zu bekommen.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Einstiegskurse welche immer sowohl Theorie als auch Praxis beinhalten. Manche sind kostenlos und daher oft überlaufen, manche kosten Geld beinhalten dafür aber Schulungsmaterial und haben eine begrenzte Teilnehmerzahl erfordern aber eine frühzeitige Anmeldung, nicht selten bereits im Vorjahr.

Die örtlichen Imkervereine bieten diese meist an, können andere Anbieter vermitteln und ebenfalls in vielen weiteren Bereichen fast unbezahlbare Hilfe leisten. Neben dem Bezug gebrauchter Materialien hat man hier die Chance über einen Imkerpaten dauerhafte praktische Unterstützung zu bekommen, Völker zu beziehen, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, von günstigen Sammelbestellungen zu profitieren, wichtige aktuelle Hinweise zu bekommen und preiswerten Versicherungsschutz zu genießen. Um Honig im Glas des Deutschen Imkerbundes verkaufen zu dürfen ist die Vereinsmitgliedschaft und ein spezieller Honigkurs zur Vermittlung der besonders hohen Qualitätsanforderungen dieses Warenzeichens sogar unumgänglich.

Am besten fängt ein Neuimker mit 2-3 Völkern an um das Risiko des Totalverlustes nach dem ersten Winter zu minimieren.
Die Kosten für eine Minimalausstattung dieser Größe dürften bei etwa 700,- € liegen. Die jährlichen Unterhaltungskosten liegen bei ca 60,- € pro Volk und Jahr. Diese Unterhaltskosten sind jedoch durch den Honigverkauf gedeckt.
Als Minimalausstattung gelten:
Schleier + Weste , Smoker, Abkehrbesen ( aus Hygienegründen nur Synthetik verwenden ), Stockmeißel, 3-4 Beutensets, Mittelwände, 100 Rähmchen, 2 bis 3 Kunstschwärme oder Ablegervölker, Ameisensäure, Vereinsmitgliedschaft (Versicherungsschutz gegen Vandalismus, Fremd- und Personenschäden ), Beitrag für die Tierseuchenkasse.

Der finanzielle Aufwand lässt sich durch den Kauf gebrauchter Geräte verringern. Mittelfristig kommen jedoch erhebliche Zusatzkosten für weiteres Zubehör wie Schleuder (ab 400,-), Ernte-und Abfüllgerätschaften, Wärmeschrank,... auf einen zu.
Der Zeitaufwand für eine Imkerei dieser Größe liegt bei etwa 30min /Woche von März bis September.
Die beste Zeit für den Kauf der Völker ist der März (Ableger aus dem Vorjahr) oder aber der Mai/Juni (Kunstschwarm).
Es gibt jedoch auch rechtliche Vorgaben, welche man unbedingt beachten muss:
Informieren Sie sich bitte innerhalb von NRW auf unserer Webseite, ob Sie Sich in einem Faulbrutsperrgebiet befinden. Sollten Sie vorhaben in Niedersachsen zu imkern, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, ob Ihr Wunschstandort innerhalb eines Sperrgebietes liegt.
Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie dort keine Bienen oder Bienenmaterialien bewegen. Dies bedeutet sowohl Neuanschaffungen als auch Umsetzungen und Wanderungen, selbst das Hinzusetzen einer neuen Königin oder der Erwerb gebrauchter Imkereiausrüstung sind für die Dauer des Sperrbezirkes untersagt. Dies bedeutet natürlich, dass man im Sperrgebiet nicht mit der Imkerei beginnen darf. Ein Verstoß wird seitens der Veterinärämter mit empfindlichen Geldstrafen, je nach Einkommen im drei- bis fünfstelligen Bereich geahndet.
Es lassen sich jedoch in der Regel bei Landwirten oder Bekannten außerhalb des Sperrgebietes Standorte finden. Nach Aufhebung des Sperrgebietes kann man die Völker dann an seinen Wunschstandort versetzen.
Als Bienenhalter sind Sie zusätzlich verpflichtet Ihren Bestand vom ersten Tag der Haltung an der Tierseuchenkasse NRW zu melden, die Sie im Falle einer durch den Amtsveterinär angeordneten Sanierung auch entschädigt. Anzumelden ist der maximal in diesem Jahr angestrebte Bestand. Ändert sich dieser unvorhergesehen, müssen die neuen Völker vom ersten Tag an nachgemeldet werden.
Die Kosten halten sich mit 1,-€ pro Volk, Mindestbeitrag 10,- € / Jahr in Grenzen.
Von dort erhalten Sie im Januar erneut die Aufforderung zur Meldung.
Eine Nichtmeldung oder gar der Verstoß gegen die Sperrgebietsregeln ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens des Kreisveterinäramtes mit einem sehr empfindlichen Bußgeld geahndet wird.
Das Meldeformular für Neuanmeldungen finden Sie hier.
