Anbei die Aufbauanleitung für unseren Infostand als schriftlichen DOWNLOAD und als Video:
Hier ein paar Infos zu unserem Verein:
Der Imkerverein Lengerich besteht aus rund 75 Mitgliedern. Zweck des Vereines ist die gegenseitige Unterstützung, Vernetzung, Weiterbildung der Imker, sowie die Förderung der Geselligkeit.
Wir halten im Jahr ungefähr 7 Vereinstreffen ab auf denen jeweils die neuesten Entwicklungen in der Imkerei unseres Bezirkes ausgetauscht werden, mit mindestens einer praktischen Vorführung aktuell anfallender imkerlicher Tätigkeiten.
In der Regel beginnen wir das Jahr mit unserer Jahreshauptversammlung. Auf dieser wird jeweils ein Teil des Vorstandes für drei Jahre neu gewählt, werden Ehrungen ausgesprochen, Vereinsbeschlüsse abgestimmt und Neuigkeiten ausgetauscht.
Oft schließt sich im Spätwinter ein Filmbeitrag an. Entweder ein aktueller Lehrfilm oder die Aufzeichnung eines interessanten Fachvortrags zu imkerlich aktuellen Themen
Im späten Frühjahr folgt der Umlarvtag. Unser Verein erwirbt jedes Jahr zwei Inselköniginnen, von denen jedes Mitglied kostenlos Larvenmaterial aus gezielten, auf Friedfertigkeit, Honigertrag und Schwarmträgheit, Verpaarungen zur eigenen Königinnennachzucht beziehen kann. Grundsätzlich ist dies jedoch auch außerhalb dieser Termine möglich. Anfängern wird selbstverständlich geholfen.
Des Weiteren haben wir 2 Standbesichtigungen, auf denen man Gelegenheit hat, anderen Imkern über die Schulter zu schauen. In der Regel werden diese durch eine praktische Lehrvorführung ergänzt.
Auf dem Sommerfest haben wir Gelegenheit uns näher kennenzulernen und in lockerer Atmosphäre zu klönen.
Im Herbst beenden wir das Imkerjahr mit der Völkermeldung. Mit der Meldung der Völker gibt man dem Landesverband an, wie viele Völker man eingewintert hat, damit der Versicherungsschutz des Folgejahres festgelegt werden kann.
Als Mitglied unseres Vereines sind Ihre Bienenvölker gegen folgende Schäden versichert:
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- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
- Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub, Diebstahl und Frevel (böswillige Handlungen dritter Personen)
- Schäden durch Sturm (über Windstärke 8)
- Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen
- Schäden durch Erdrutsch und Felssturz
- Schäden durch Hagel, Schneedruck, Erdbeben
- Spritz- und Stäubeschäden
- Schäden durch Tiere (ausgenommen räubernde Bienenvölker und Mäuse)
- Imkerhaftpflichtversicherung
- Imkerrechtschutzversicherung
Dreh- und Angelpunkt des Vereines ist die Webseite. Hier können Sie stets tagesaktuell die jeweiligen Faulbrutsperrgebiete einsehen sowie alle benötigten Formulare wie Bestellscheine für Gewährverschlüsse, Schadensmeldungen an die Versicherung usw. downloaden. Hier finden Sie auch eine Eizugsermächtigung, die Ihnen und unserem Kassenwart die Abrechnung erleichtert.
Alle aktuellen Ereignisse im Verein werden deutlich sichtbar auf der Startseite dargestellt.
Gerade für Einsteiger sind die verlinkten Newsletter interessant. Es handelt sich überwiegend um regionale Newsletter, die einem Jungimker eine gute Orientierung über die jeweils anfallenden Arbeiten, oder aktuellen imkerlichen Themen aus der Region bieten.
Die Zugangsdaten für den internen Bereich lauten:
Benutzer: Imker
Passwort: Verein
Es besteht die Möglichkeit, sich über den Verein Bücher oder ein Refraktometer, großformatige Bilder für Vorträge sowie einen mobilen Verkaufs- und Infopavillon auszuleihen. Eine Übersicht, sowie die Aufbauanleitung des Pavillons, findet sich im internen Teil der Webseite.
Ebenfalls im internen Teil stehen die Sitzungsprotokolle unseres Vereines, des Kreisimkervereines und des Landesverbandes.
Den Neuimkern eines Jahres bieten wir an sich alle zwei bis drei Wochen umlaufend an den jeweiligen Bienenständen zu treffen und dort die jeweils anfallenden Arbeiten unter Anleitung unseres Schulungsimkers durchzuführen. Anschließend kann jeder die Arbeiten am eigenen Bienenstand durchführen.
Ganz wichtig ist folgender Teil:
Informieren Sie sich bitte auf unserer Webseite, ob Sie Sich in einem Faulbrutsperrgebiet befinden.
Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie dort keine Bienen oder Bienenmaterialien bewegen. Dies bedeutet sowohl Neuanschaffungen als auch Umsetzungen und Wanderungen, selbst das Hinzusetzen einer neuen Königin oder der Erwerb gebrauchter Imkereiausrüstung sind für die Dauer des Sperrbezirkes untersagt.
Es lassen sich in der Regel bei Landwirten oder Bekannten außerhalb des Sperrgebietes Standorte finden. Nach Aufhebung des Sperrgebietes kann man die Völker dann an seinen Wunschstandort versetzen.
Als Bienenhalter sind Sie zusätzlich verpflichtet, Ihren Bestand vom ersten Tag der Haltung an der Tierseuchenkasse NRW zu melden, die Sie im Falle einer durch den Amtsveterinär angeordneten Sanierung auch entschädigt. Anzumelden ist der maximal in diesem Jahr angestrebte Bestand. Ändert sich dieser unvorhergesehen, müssen die neuen Völker vom ersten Tag an nachgemeldet werden.
Die Kosten halten sich mit 1,-€ pro Volk, Mindestbeitrag 10,- € / Jahr in Grenzen.
Von dort erhalten Sie im Januar erneut die Aufforderung zur Meldung.
Eine Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens des Kreisveterinäramtes mit Bußgeld geahndet wird.
Das Meldeformular für Neuanmeldungen finden Sie unter:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit unter 0162 7019658 anrufen.
Liebe Vereinsmitglieder,
wie in allen Bereichen, war auch das imkerliche Vereinsleben im vergangenen Jahr nur sehr eingeschränkt möglich. Auch im Hinblick auf das Jahresende kann man nicht sicher planen.
Wir haben uns entschieden in diesem Jahr noch ein Sommerfest abzuhalten, auf dem alle Neuigkeiten ausgetauscht, sowie die Ehrungen stattfinden werden.
Die Wahlen werden auf die nächste Jahreshauptversammlung verschoben, um zwei Wahlen innerhalb weniger Monate zu vermeiden.
Auch eine Sitzung zur Völkermeldung im November lässt sich derzeit nicht sicher planen, daher senden wir die Meldebögen, um Porto zu sparen, schon jetzt mit. Abgabefrist ist der 01.12.2021.
Alle Wildbienenarten sind in Deutschland streng geschützt. Im häuslichen Umfeld kann man sie getrost belassen. Ohnehin kann der Stachel der meisten Arten die menschliche Haut nicht durchdringen.

(Die rund 30 deutschen Hummelarten gehören zu den wenigen Wildbienenarten deren Stachel die menschliche Haut durchdringen können, Bild: A.Noll)
Anders als die Honigbiene sind, abgesehen von den Hummeln, Wildbienen nicht staatenbildend und haben keine Königin. Die Nistweisen reichen von streng solitär bis zu Kolonien von Solitärnestern.
Gerade die im Siedlungsraum relativ häufige Art Andrena flavipes bildet oft riesige Kolonien auf schütteren Rasenflächen und überzieht die Fläche geradezu mit einem Teppich aus fliegenden Bienen.
Hier hilft es einfach für einige Wochen den entsprechenden Bereich nicht zu mähen, zumal die Bienen ohnehin nur in sehr schütterem Gras nisten würden.

(Paarung der Frühjahrs Weidenbiene, Bild A.Noll)
Will man Wildbienen helfen, so empfiehlt es sich heimische nicht gefüllt blühende Pflanzen zu verwenden, „Unkräutern“ in nicht benötigten Gartenbereichen eine Chance zu geben, auf Pestizide zu verzichten sowie mehrjährige Blumenwiesen mit heimischen Pflanzen anzulegen.
Einjährige Mischungen, welche im Frühjahr ausgesät werden, blühen für die meisten Wildbienenarten zu spät. Viele Arten haben Ihren Jahreszyklus zur Blütezeit schon beendet und die Profiteure sind die nicht spezialisierten „Allerweltsarten“ die ohne diese Blühstreifen genauso häufig wären.
Diese Blühstreifen sind nicht sinnlos, Schwebfliegen,Schmetterlinge und eine Vielzahl von Insekten nutzen diese,nur für Wild- und Honigbienen sind sie eher mäßig interessannt. Hier würden mehrjährige Blühstreifen aus regionalen Pflanzen mehr Sinn machen.
Liegen diese Blühstreifen jedoch an viel und schnell befahrenen Straßen, so werden sie für viele Besucher zur tödlichen Falle.
Gleiches gilt für Nisthilfen. Zum Wildbienenschutz tragen sie nicht bei. Auch hier nisten ausschließlich ohnehin häufige Arten die in unserer Landschaft keinerlei Wohnungsnot haben. Zudem fördert man das Auftreten von Parasiten durch die unnatürlich hohe Nestdichte.
Zum Zwecke der Naturbeobachtung machen Sie jedoch Sinn.

(Die gehörnte Mauerbiene ist ein typischer Nisthilfebewohner, Bild: A.Noll )
Leider ist in diesem Bereich ein fast fanatischer Glaubenskrieg entstanden. Zum einen werden riesige Nisthilfen gebaut die durch Ihre enorme Größe so viele Parasiten anziehen, dass die Zielarten kaum hochkommen, zum anderen werden Naturfreunde angegriffen, wenn sie die Kanten der Bohrungen nicht abschmirgeln oder die Löcher nicht mit Draht vor Vogelfraß schützen.
Da Nisthilfen aus artenschützerischer Sicht keinen Sinn machen, sollte man Sie ausschließlich als wertvollen Beitrag zur Naturerziehung sehen.
Eine Nisthilfe ist ein eigener Mikrokosmos, Sie sollte nicht zu groß sein und auf Tannenzapfen, Schlitze zu Hohlräumen oder Stroh verzichten in denen sich ohnehin überwiegend Spinnen aufhalten, die die Bienen abgreifen.
Da in der Natur auch niemand Löcher abschmirgelt braucht man dies bei seiner Nisthilfe auch nicht zu tun.
Man sollte die Chance nutzen beobachten zu können welche Wildbienen dort einziehen und welche Bienen-, Wespen- und Fliegenarten diese parasitieren.

(Die gemeine Goldwespe ist ein regelmäßiger Parasit der gehörnten Mauerbiene. Ihre Larven ernähren sich von den Mauerbienenlarven, Bild: A.Noll)
Zu nahezu jeder Wildbienenart gibt es eine andere Wildbienen-, Wespen- oder Fliegenart die sich die Brut oder die Pollenvorräte des Wirtes zu Nutze macht.
Dazu gehören auch Vögel die sich in seltenen Fällen daran bedienen.
Wer eine geeignete Fläche hat, kann an vollsonniger Stelle ein Sandarium errichten, welches den bodenbewohnenden Arten Nistraum bietet.

(Die Nester der Frühjahrs-Seidenbiene dürften bald schon in einem Sandarium zu sehen sein, Bild: A.Noll)

(Männchen und Weibchen der Frühjahrs Seidenbiene unterscheiden sich deutlich in der Färbung, Bild: A.Noll)
Hierfür benötigt man ungewaschenen gemischtkörnigen Sand mit dem man eine Grundfläche von mindestens einem Quadratmeter, 50cm tief auffüllt. In feinem gewaschenem Spielplatzsand würden die Niströhren zusammenbrechen. Will man es besonders gut machen so kann man eine kleine 50 cm hohe, südexponierte Steilwand aus Löß oder sandigem Lehm anschließen.
Für den Nestverschluss legen Sie an eine Seite etwas altes Totholz.
Hier können verschiedene Arten wie die Frühlings Seidenbiene oder verschiedene Sandbienenarten Ihre Nester anlegen.

(Die Senf-Blauschilersandbiene gehört zu den seltenen Besuchern eines Sandariums, Bild A.Noll)

(Die Senf-Wespenbiene ist die auf diese Sandbienenart spezialisierte Kuckucksbiene. Sie legt ihre Eier in die Sandbienennester und spart sich so das Eintragen von Pollen,Bild:A.Noll)
Sollten Sie Wildbienen im Garten haben und eine Beratung benötigen, können Sie sich unter 0162 7019658 melden.

(Wollschweber, als Sandbienenparasiten, lassen Ihre Eier in die Niströhren sandbewohnender Bienen fallen, Bild: A.Noll)